Hotelstorno Versicherung Europa
Informationen
zur
Hotel
Stornoversicherung
Die Hotelstornoversicherung sichert Hotelarrangements innerhalb Europas ab und beinhaltet eine Reiseabbruch- , eine Reisenotfall- und eine Reiserücktrittsversicherung. Nicht versichert sind in der Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung Versicherungsfälle, die durch eine Erkrankung ausgelöst wurden, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt waren und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Reiseversicherung behandelt wurden.
In der Reiseabbruchversicherung wird bei einem Reiseabbruch (aus versichertem Grund) innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (max. jedoch 8 Tage) der volle Reisepreis erstattet.
Selbstbehalt
Wenn durch
eine
unerwartet
schwere
Erkrankung
mit
ambulanter
Heilbehandlung
ein
Versicherungsfall
ausgelöst
wurde,
beträgt der
Selbstbehalt
20 Prozent
des
erstattungsfähigen
Stornobetrages,
mindestens
aber 25,- €.
Alle anderen
Fälle: Kein
Selbstbehalt.
Unser
Tipp:
Sie
können für Ihren
Hotelaufenthalt
auch
ausschliesslich
eine
Reiserücktrittsversicherung
abschliessen
bzw. diese mit
einer
Reiseabbruchversicherung
kombinieren.
Nutzen Sie dafür
bitte dieses
Formular.
- Versicherungsschutz besteht in jedem Fall erst nach Zahlung der Prämie. Ausgeschlossen wird der Versicherungsschutz für Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt waren.
- Füllen Sie das Formular für Ihre Reiseversicherung wahrheitsgemäß und sorgfältig aus. Versicherungsschutz besteht in jedem Fall erst nach Eingang der Prämie. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support: reiseversicherung@web.de
